Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

prizeotel

für Buchungen auf den Internetseiten der prize Holding GmbH für Hotels, die von der prize Deutschland GmbH betrieben werden:

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gast und der prize Holding GmbH, Esplanade 41, 20354 Hamburg (im Weiteren „Hotel“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie über alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren „Hotelaufnahmevertrag“) geschlossen werden. 
    2. Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart und vom Hotel mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt worden ist. 
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. „Verbraucher“ sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
       
  2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG

    1. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.  

    2. Die auf der Website des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ klickt. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen PC- und Browserfunktionen (z.B. „Zurück“-Funktion des Browsers) seine Eingaben korrigieren oder löschen. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird.
    3. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Hiervon unberührt bleiben zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungsvorschriften.
       
  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
    2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 
    3. Wenn der Gast im Rahmen der Buchungsverlauf die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung vor.
    4. Alle Preise sind sog. Gesamtpreise, das heißt, sie enthalten die gesetzlich anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben, z.B. Kultur- und Tourismustaxe, City Tax. Lokale und öffentliche Abgaben, die der Gast selbst schuldet (wie z.B. Kurtaxe) sind in den Preisen hingegen nicht enthalten. Letztere sind vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zusätzlich zu entrichten. 
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, sodass das Hotel berechtigt ist, vom Gast Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% des vereinbarten Preises oder eine Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sollen mindestens in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 
    7. Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach dem Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 
    8. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.
    9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels ver- bzw. aufrechnen. 
       
  4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtanreise (No Show)

    1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. 
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an. 
    4. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet folgende Pauschalen zu zahlen:    
      1. Bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 90% des vertraglich vereinbarten Preises, 
      2. bei Halbpension: 70% und
      3. bei Vollpension: 60%.
    5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 4.3. und Ziff. 4.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
    6. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.
       
  5. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
    2. Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

      1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird.
      2. Zimmer des Hotels absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.
      3. ein Verstoß gegen Ziffer 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
       
  6. Zimmerbereitstellung und -nutzung

    1. Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. 
    3. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart. 
      1. Das Hotel behält sich vor im Falle von außerordentlichen Umständen den Gast in ein anderes prizeotel in der selben Stadt unterzubringen.
    4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 
    5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, nach 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 
    6. Im Hotel herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche erlaubt. Das Hotel behält sich vor, dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot den für die Reinigung und Wiederherstellung des Zimmers erforderlichen Betrag in Rechnung zu stellen. Dies umfasst ggf. auch den entgangenen Gewinn des Hotels, wenn das Zimmer während der Wiederinstandsetzung nicht anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall, dass der Gast die zu Brandschutzzwecken angebrachten Rauchmelder abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionstüchtig macht, behält sich das Hotel vor, dem Gast die dem Hotel anfallenden Kosten für die Wiederinstandsetzung des/der Rauchmelder zu berechnen. 
    7. Das Hotel behält sich vor, den Gast in jedem Fall der von ihm verschuldeten Zerstörung, Beschädigung, Verunreinigung oder sonstigen erheblichen Minderung der Gebrauchsfähigkeit der im Designzimmer und auf dem Hotelgelände befindlichen Ausstattung auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen. 
       
  7. Haftung

    1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt dem Gast, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
    2. Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 
       
  8. Datenschutz

    1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

    2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind. 
       
  9. Streitschlichtung

    1. Das Hotel ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Gast daher an info(at)prizeotel.com wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. 
    2. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.
       
  10. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

    1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
    2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Hotels. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 
    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail ausreichend). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. 

für Buchungen auf den Internetseiten der prize Holding GmbH für Hotels, die von der prize Schweiz GmbH betrieben werden (prizeotel Bern-City):

  1. Allgemeine Bestimmungen

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gast und der prize Schweiz GmbH, c/o Hotellerie Suisse, Monbijoustrasse 130, 3007 Bern (im Weiteren „Hotel“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie über alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren „Hotelaufnahmevertrag“) geschlossen werden. 
    2. Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart und vom Hotel mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt worden ist.
    3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    4. „Verbraucher“ sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
       
  2. VERTRAGSPARTNER UND VERTRAGSSCHLUSS 

    1. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.  

    2. Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Veranstaltungsräumen & Flächen sowie den Bezug von sonstigen Leistungen kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Die auf der Website des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ klickt. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen PC- und Browserfunktionen (z.B. „Zurück“-Funktion des Browsers) seine Eingaben korrigieren oder löschen. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird.
    3. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Hiervon unberührt bleiben zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungsvorschriften.
    4. Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
       

  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  
    2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 
    3. Wenn der Gast im Rahmen der Buchungsverlauf die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung vor.
    4. Alle Preise sind sog. Gesamtpreise & verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), das heißt, sie enthalten die gesetzlich anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben, z.B. Kultur- und Tourismustaxe, City Tax. Lokale und öffentliche Abgaben, die der Gast selbst schuldet (wie z.B. Kurtaxe) sind ebenfalls in den Preisen enthalten. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. 
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, sodass das Hotel berechtigt ist, vom Gast Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% des vereinbarten Preises oder eine Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sollen mindestens in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 
    7. Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach dem Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 4.4.1 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
    8. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.
    9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels ver- bzw. aufrechnen. 
       
  4. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTANREISE (NO SHOW) 

    1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben. 
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu. 
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an. 
    4. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet folgende Pauschalen zu zahlen:    
      1. Bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 90% des vertraglich vereinbarten Preises, 
      2. bei Halbpension: 70% und
      3. bei Vollpension: 60%.
    5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 4.3. und Ziff. 4.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
    6. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.
       
  5. RÜCKTRITT DES HOTELS 

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
    2. Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:

      1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird. 
      2. Zimmer des Hotels absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.
      3. ein Verstoß gegen Ziffer 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
      4. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen.
      5. das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann; 
       
    3.  
  6. Zimmerbereitstellung und -nutzung

    1. Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. 
    2. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart. 
    3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. 
    4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, nach 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 
    5. Im Hotel herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche erlaubt. Das Hotel behält sich vor, dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot den für die Reinigung und Wiederherstellung des Zimmers erforderlichen Betrag in Rechnung zu stellen. Dies umfasst ggf. auch den entgangenen Gewinn des Hotels, wenn das Zimmer während der Wiederinstandsetzung nicht anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall, dass der Gast die zu Brandschutzzwecken angebrachten Rauchmelder abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionstüchtig macht, behält sich das Hotel vor, dem Gast die dem Hotel anfallenden Kosten für die Wiederinstandsetzung des/der Rauchmelder zu berechnen. 
    6. Das Hotel behält sich vor, den Gast in jedem Fall der von ihm verschuldeten Zerstörung, Beschädigung, Verunreinigung oder sonstigen erheblichen Minderung der Gebrauchsfähigkeit der im Designzimmer und auf dem Hotelgelände befindlichen Ausstattung auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen. 
       
  7. ABWICKLUNG VON VERANSTALTUNGEN

    1. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts. 

      Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

      Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

      Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen. 

      Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin umgehend beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

       

    2. Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bußgelder wegen eines Verstoßes gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

      Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

    3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

      Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.

    4. Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen. 

      Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

  8. Haftung

    1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt dem Gast, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
    2. Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen. 
       
  9. Datenschutz

    1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

    2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind. 
       
  10. Streitschlichtung

    1. Das Hotel ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Gast daher an info(at)prizeotel.com wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. 
    2. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.
       
  11. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

    1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
    2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Hotels. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 
    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail ausreichend). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. 
    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung. 

Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(prize Belgium BV)

prizeotel

für Buchungen auf den Internetseiten der prize Holding GmbH für Hotels, die von der prize Belgium BV betrieben werden:

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Gast und der prize Belgium BV, Tunnelplaats 5, 2000 Antwerpen, Belgien (im Weiteren „Hotel“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie über alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Weiteren „Hotelaufnahmevertrag“) geschlossen werden.

    2. Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart und vom Hotel mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt worden ist.

    3. Die Vertragssprache ist Englisch.

    4. „Verbraucher“ sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  2. VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSTEXTSPEICHERUNG

    1. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

    2. Die auf der Website des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ klickt. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen PC- und Browserfunktionen (z.B. „Zurück“-Funktion des Browsers) seine Eingaben korrigieren oder löschen. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird.

    3. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Hiervon unberührt bleiben zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungsvorschriften.

  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

    3. Wenn der Gast im Rahmen der Buchungsverlauf die Möglichkeit zur Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt, es sei denn es liegt eine entsprechende ausdrückliche Bestätigung vor.

    4. Alle Preise sind sog. Gesamtpreise, das heißt, sie enthalten die gesetzlich anfallenden Steuern und sonstigen Abgaben, z.B. Kultur- und Tourismustaxe, City Tax. Lokale und öffentliche Abgaben, die der Gast selbst schuldet (wie z.B. Kurtaxe) sind in den Preisen hingegen nicht enthalten. Letztere sind vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zusätzlich zu entrichten.

    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Im Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, sodass das Hotel berechtigt ist, vom Gast Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% des vereinbarten Preises oder eine Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sollen mindestens in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

    7. Bei Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach dem Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 3.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    8. Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

    9. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels ver- bzw. aufrechnen.

  4. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTANREISE (NO SHOW)

    1. Storniert der Gast die Reise oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.

    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.

    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.

    4. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, so hat das Hotel die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Diese berechnet sich aus der vertraglich vereinbarten Vergütung abzüglich pauschalierter Aufwendungen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet folgende Pauschalen zu zahlen:

      1. Bei Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen: 90% des vertraglich vereinbarten Preises,

      2. bei Halbpension: 70% und

      3. bei Vollpension: 60%.

    5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 4.3. und Ziff. 4.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

    6. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

  5. RÜCKTRITT DES HOTELS

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

    2. Das Hotel ist bei sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
      1. eine vereinbarte und fällige Leistung des Gastes auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird.
      2. Zimmer des Hotels absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.
      3. ein Verstoß gegen Ziffer 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG UND -NUTZUNG

    1. Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.

    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

    3. Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, sofern nicht gesondert vereinbart.

      1. Das Hotel behält sich vor im Falle von außerordentlichen Umständen den Gast in ein anderes prizeotel in derselben Stadt unterzubringen.

    4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

    5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung zu stellen, nach 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

    6. Im Hotel herrscht striktes Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Hotelgelände ist ausschließlich innerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche erlaubt. Das Hotel behält sich vor, dem Gast im Falle eines von ihm zu vertretenden Verstoß gegen das Rauchverbot den für die Reinigung und Wiederherstellung des Zimmers erforderlichen Betrag in Rechnung zu stellen. Dies umfasst ggf. auch den entgangenen Gewinn des Hotels, wenn das Zimmer während der Wiederinstandsetzung nicht anderweitig vermietet werden kann. Für den Fall, dass der Gast die zu Brandschutzzwecken angebrachten Rauchmelder abmontiert, beschädigt oder vorsätzlich funktionstüchtig macht, behält sich das Hotel vor, dem Gast die dem Hotel anfallenden Kosten für die Wiederinstandsetzung des/der Rauchmelder zu berechnen.

    7. Das Hotel behält sich vor, den Gast in jedem Fall der von ihm verschuldeten Zerstörung, Beschädigung, Verunreinigung oder sonstigen erheblichen Minderung der Gebrauchsfähigkeit der im Designzimmer und auf dem Hotelgelände befindlichen Ausstattung auf Ersatz des dadurch entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen.

  7. HAFTUNG

    1. Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Hotel empfiehlt dem Gast, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

    2. Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

  8. DATENSCHUTZ

    1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des belgischen Datenschutzgesetzes (DSGVO). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

    2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.

  9. STREITSCHLICHTUNG

    1. Das Hotel ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbraucherverträgen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Gast daher an hello(at)prizeotel.com wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen.

    2. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen.

  10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND GERICHTSSTAND

    1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht und damit der vollen und ausschließlichen Zuständigkeit des Brüsseler Gerichts und des Richters für Handels- und Rechtsangelegenheiten des ersten Bezirks von Brüssel unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.

    2. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Hotels. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Belgien hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB bedürfen der Textform (z.B. E-Mail ausreichend). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.