Mit ‘Rechnung’ getaggte Artikel

BEST OF BEWERTUNGEN
05. August 2011

Achtung, Achtung – Trollpiet gesucht…! Bitte melde Dich!

- Hinweise bitte an das prizeotel Bremen-City -

Lieber Trollpiet, Ihre Nachricht auf googleplaces hat uns kürzlich und auf direktem Wege erreicht. Und wie jede Bewertung hat natürlich auch Ihre es verdient, besondere Beachtung zu erhalten und in den Genuss der Zweisamkeit mit dem Gegenpendant einer Antwort zu kommen… , freuen wir uns schließlich über jede Bewertung unserer Gäste. Doch leider können wir Ihrer Bewertung nicht entnehmen, um was für ein Problem es sich genau handelte. Hinweise und Tipps unserer Gäste sind wirklich super, doch können wir mit solch pauschalen Aussagen zunächst nichts anfangen, geschweige denn darauf eingehen oder etwas optimieren.

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BEST OF BEWERTUNGEN
01. März 2011

Ein starkes (Früh)Stück!

Viele unserer Gäste entscheiden sich immer öfter kurzfristig, ob sie bei uns frühstücken möchten oder nicht. Verständlich, manche wollen vielleicht auch erst einmal einen Blick auf das leckere Frühstücksbüffet werfen, bevor sie sich entscheiden.

Am Anfang haben wir im guten Glauben unsere Gäste nicht kontrolliert, ob sie das Frühstück auch wirklich bezahlt haben. Gewundert haben wir uns nur, warum der Wareneinsatz so hoch war. Aufgrund dessen haben wir mit der Kontrolle begonnen. Vor allem am Wochenende, wenn Gäste in unserer Lounge saßen, fragten wir ein paar Wochen lang nach der Zimmernummer. Fazit: An einem durchschnittlichen Wochenende haben sich rund 40 Personen an unserem Frühstücksbuffet bedient, obwohl sie dafür nicht bezahlt haben. Darauf angesprochen sagten die Gäste meistens:

HOTELGESCHICHTEN
16. Februar 2011

No Smoking please

Das prizeotel Bremen-City ist ein Nichtraucher-Hotel. Darauf weisen wir unsere Gäste bei jedem Besuch hin. Auch auf unserer Homepage ist ein Vermerk und auf jedem unserer Zimmer kann der Gast ein “No Smoking”-Schild entdecken. Dennoch kommt es immer mal wieder vor, dass sich die Besucher nicht an das Rauchverbot halten.
Wenn der Gast dann die Rechnung für die Grundreinigung seines Raucherzimmers bekommt, ist die Überraschung meistens groß. Der Grund: Die Reinigung kostet mehrere hundert Euro. Da müssen Matratzen und Teppiche mit speziellen Gerät gereinigt werden, Decken, Kissen, Matratzenschoner und Gardinen. Mindestens einen Tag können wir das Zimmer wegen der Reinigungsarbeiten und Lüftung nicht vermieten. Dieser Ausfall ist sehr ärgerlich. Sowohl für uns, als auch für den Gast. Denn er hätte ja einfach in unseren überdachten Raucherbereich in der Nähe der Bar seine Zigarette rauchen können. Der Gast hätte sich eine hohe Reinigungsrechnung gespart und wir hätten deswegen nicht jede Menge Arbeit und Ärger.

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AUSGEH-/ TRAVEL-TIPPS
26. Januar 2011

Wie setze ich mein Geschäftsessen von der Steuer ab?

Geschäftsleute sind sehr oft auf Reisen, übernachten in Hotels und gehen natürlich auch in schicken Restaurants essen. Nicht immer, um des persönlichen Vergnügen willen, sondern überwiegend weil das eine angenehme Art ist, über das Geschäft zu sprechen. Damit das Ganze aber auch steuerlich als Arbeitsessen deklariert und nicht als Privatvergnügen abgestempelt wird, müssen einige Formalitäten beachtet werden. Diese sind nicht nur für den Betriebsausgabeabzug erforderlich, sondern müssen eingehalten werden, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.

Richtlinien
Bewirtungskosten werden von den Finanzämtern häufig nicht anerkannt. Der Grund dafür liegt nicht bei der Institution, sondern an der formalen Umsetzung des Steuerzahlers. Es gibt einfach ein paar Richtlinien, an die man sich halt sollte:

MESSAGE FROM THE CEO
10. September 2010

Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …

DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Kommentar von User Andreas

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.

Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur “Übernachtung” vermerkt ist.

HOTELGESCHICHTEN
04. Mai 2010

Kleine Preise müssen manchmal sein!

Es gibt Gäste, denen ist es egal, ob sie die Hotel-Rechnung mit nach Hause nehmen oder nicht. Aber für viele „prizeoteller“, gerade für Businessgäste, sind diese Rechnungen sehr wichtig. Wenn ein Gast das Hotel verlässt, bekommt er eine Rechnung ausgestellt. Sollte es noch Rechnungsänderungen geben, können die Mitarbeiter des prizeotels diese auch sofort kostenlos vornehmen.

Wenn der Gast seine Rechnung allerdings verliert oder nach Abreise und check-out noch etwas geändert haben will (was in letzter Zeit häufiger vorkommt) – berechnet das prizeotel eine Gebühr von fünf Euro. Das liegt daran, dass diese Veränderungen oder Neuausstellungen von einem Extras-Service ausgeführt werden. Also, einfach vorm check-out die Rechnung direkt im Hotel ändern lassen!

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MESSAGE FROM THE CEO
06. März 2010

Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Regelungen zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels

Und hier die Regelungen die nun das Leben wieder vereinfachen :

1.

So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte “Vereinfachungsregelung” angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das Frühstück weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden.

2.

Allgemein
13. Januar 2010

Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung

Das verstehe wer will ? ? ?

Da bekommen wir von einem Kunden eine Buchung und nach Abschluss der Buchung eine “Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung”, wo wir auf die Rate dann Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung noch einmal €2 aufschlagen sollen, die er dann zahlt uns aber die €2 dann wieder gesondert in Rechnung stellt – angeblich dient das dazu die Kosten für das Zahlungsmanagement seines Kunden zu decken. Hä ??? Warum zahlt ihm sein Kunde denn nicht gleich eine Bearbeitungsgebühr ??? Sehr merkwürdig, so was machen wir nicht, daher ist diese Vorgehensweise NOT HOT

Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung

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