Immer mehr Hoteliers in Deutschland sind verärgert über das “gekaufte Ranking” beim Onlinebuchungsportal Booking.com. Gegen Zahlung von erhöhten Provisionen konnten sich Hotels dort ein besseres Ranking nach Gästebeliebtheit erkaufen. Eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin hat dies zwar zunächst untersagt, ändert aber nichts an der Situation. Denn die Darstellung der Rankings ist im Prinzip noch das Gleiche, nur die Beschreibung des Ganzen bei Booking.com ist eine andere. Dennoch sind die Hoteliers dadurch jetzt hoffentlich aufgeschreckt worden.
