Mit ‘Meldegesetz’ getaggte Artikel

HOTELGESCHICHTEN
05. Oktober 2011

Mit “schlecht geklaut” ist nichts gewonnen

Ende des Jahres soll in Bremen ein neues Hostel eröffnet werden. Für rund zwei Millionen Euro entsteht im Europahafen im ehemaligen Zollhaus eine 50 Zimmer große Herberge mit 111 Betten. Das Zollhaus Bremen. Jede Etage bekommt eine eigene Farbe und jedes Zimmer verfügt neben Dusche, WC, W-Lan und Flatscreen über eine Kofferablage (kommt ihnen das schon bekannt vor?). Der Zwischenstand der Bauarbeiten kann über einen regelmäßigen Videopodcast verfolgt werden. Eine sehr gute Idee, diese Videos.

Moment mal. Wie man in unserem Zusammenschnitt sieht, haben wir genau das Gleiche schon vor drei Jahren mitten in der Bauphase des prizeotel Bremen-City gemacht.

BEWERTUNG DER WOCHE
07. Juni 2011

Bitte melde Dich…an

Wer bei uns im prizeotel Bremen-City übernachtet, muss beim Check-In einen Meldeschein ausfüllen. Darum geht es uns nicht um Informationen oder Daten, die wir sammeln möchten, sondern wir halten uns damit an das Bremer Meldegesetz. Dort steht nämlich im zweiten Absatz des Paragraphen 26:

“Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte ausländische Gäste haben sich dabei gegenüber der Leitung der Beherbergungsstätte oder der von ihr beauftragten Person durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Pass, Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier) auszuweisen, soweit es sich nicht um die mitreisende Ehegattin oder den mitreisenden Ehegatten, die mitreisende Lebenspartnerin oder den mitreisenden Lebenspartner, um minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern oder eines Elternteils sowie um Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen handelt (…).”

MESSAGE FROM THE CEO
26. März 2010

Angabe der Personalausweisnummer beim check-in

es kommt vermehrt vor, dass wir bei Bewertungen einen Hinweis auf unser detailliertes check-in-Prozedere bekommen.  Einige Gäste monieren, dass sie es für unnötig und überflüssig halten, z.B. die Personalausweisnummer anzugeben.

Wir haben dazu schon einmal in unserem Blog auf das Meldegesetz verwiesen und wir sind uns sicher, das es da bald eine kulantere Lösung geben wird.  Bis dahin bitten wir um Verständnis für unsere gesetzkonforme Vorgehensweise.  Am Ende ist es auch zur Sicherheit unserer Gäste, so kann sich niemand unter einem falschen Namen einbuchen.

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 5.0/5 (2 votes cast)
HOTELGESCHICHTEN
01. Februar 2010

Warum muss der Meldeschein denn noch einmal ausgefüllt werden, obwohl das Hotel meine Daten hat ?

Im heutigen Eintrag in der Kategorie “Fragen und Antworten” widmen wir uns dem check-in. Es ist in letzter Zeit häufiger vorgekommen, das Gäste fragen ”warum muss ich denn den Meldeschein noch einmal ausfüllen, sie haben doch meine Daten ?” und den langen check-in-Prozess monieren.

Dazu ist zu sagen, dass wir das nicht selbst erfunden haben.  Unsere wäre es auch lieber, wenn wir unseren Gästen einen vorgedruckten Meldeschein vorlegen könnten, bei dem sie nur noch unterschreiben brauchen. Das geht aber leider so nicht, denn es gibt das Meldegesetz und wir als Hotel haben da ganz strikte Vorgaben.  Natürlich kann es sein, dass das eine oder andere Hotel das nicht so genau nimmt.  prizeotel hingegen möchte sich Ärger oder Strafen ersparen, die dann im Rahmen einer Routine- oder anderen Kontrolle von der Bundespolizei oder anderen Behörden verhängt werden, wenn die Dinge eben nicht wie gewünscht umgesetzt werden.