Geschäftsleute sind sehr oft auf Reisen, übernachten in Hotels und gehen natürlich auch in schicken Restaurants essen. Nicht immer, um des persönlichen Vergnügen willen, sondern überwiegend weil das eine angenehme Art ist, über das Geschäft zu sprechen. Damit das Ganze aber auch steuerlich als Arbeitsessen deklariert und nicht als Privatvergnügen abgestempelt wird, müssen einige Formalitäten beachtet werden. Diese sind nicht nur für den Betriebsausgabeabzug erforderlich, sondern müssen eingehalten werden, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.
Richtlinien
Bewirtungskosten werden von den Finanzämtern häufig nicht anerkannt. Der Grund dafür liegt nicht bei der Institution, sondern an der formalen Umsetzung des Steuerzahlers. Es gibt einfach ein paar Richtlinien, an die man sich halt sollte:



