Mit ‘Frühstücksregelung’ getaggte Artikel

HOTELGESCHICHTEN
21. Januar 2011

Werden Sie Frühstückskaiser im prizeotel

Die wichtigste Mahlzeit des Tages im prizeotel

Die wichtigste Mahlzeit des Tages im prizeotel

„Iss morgens wie ein Kaiser, mittags wie ein König und abends wie ein Bettelmann“ – so lautet eine Weisheit, durch deren Befolgung man 100 Jahre alt wird. Mindestens! Und da wir im prizeotel unseren Gästen immer nur das Beste wollen, gibt es bei uns ein superduper Frühstück.

Die wichtigste Mahlzeit des Tages!
Das Frühstück ist einfach die wichtigste Mahlzeit des Tages. Durch diese Mahlzeit schaffen wir eine Energie-Grundlage, die uns stundenlang begleitet. Wussten Sie, dass rund 45% aller Deutschen morgens ohne diese erste Mahlzeit des Tages das Haus verlassen?! Dabei ist es nach ernährungswissenschaftlichen Kriterien unverantwortlich, dem Körper am Morgen nicht diese Energie zuzuführen. Denn nur so ist gewährleistet, dass wir den ganzen restlichen Tag über leistungsfähig sind. Der Mensch braucht am Morgen Vitamine, Mineralstoffe, ausreichend Spurenelemete und bioaktive Stoffe. Dadurch erhalten wir psychische und physische Kraft, ein starkes Immunsystem, eine gute Konzentration und können somit Leistung erbringen. Auch leiden Menschen, die regelmäßig ein Frühstück zu sich nehmen, in der Regel seltener an Fettleibigkeit und Diabetes.

MESSAGE FROM THE CEO
10. September 2010

Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …

DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Kommentar von User Andreas

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.

Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur “Übernachtung” vermerkt ist.

MESSAGE FROM THE CEO
06. März 2010

Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Regelungen zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels

Und hier die Regelungen die nun das Leben wieder vereinfachen :

1.

So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte “Vereinfachungsregelung” angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das Frühstück weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden.

2.