Mit ‘Frühstück’ getaggte Artikel

BEST OF BEWERTUNGEN
16. September 2010

Butter in Päckchen macht keine Fleckchen …

Mama sagt: Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit am Tage! Und das Frühstücksbuffet in einem Hotel ist dementsprechen dann ebenso wichtig. Jede klitzekleine Kritik nehmen wir uns sofort zu Herzen! Auch der Beitrag von Anne findet natürlich sofort Gehör! :)

Warum Päckchen?
Uns ereilte eine kleine Anmerkung bezüglich unseres Frühstücksangebots: Warum bieten wir unseren Gästen herzhafte Butter und schmackhafte Marmalade in kleinen Päckchen an? Da drängt sich doch glatt die Frage auf, ob wir damit absichtlich unsere Umwelt belasten!

MESSAGE FROM THE CEO
10. September 2010

Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …

DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Kommentar von User Andreas

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.

Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur “Übernachtung” vermerkt ist.

MESSAGE FROM THE CEO
06. März 2010

Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Regelungen zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels

Und hier die Regelungen die nun das Leben wieder vereinfachen :

1.

So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte “Vereinfachungsregelung” angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das Frühstück weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden.

2.

HOTELGESCHICHTEN
22. Februar 2010

Frühstückspreise der Hotels in Bremen

Hin und wieder bekommen wir zu hören “das Frühstück ist zu teuer” oder “Frühstück sollte im Preis inklusive sein” oder “wir vermissen Rühreier, Lachs, Bacon, mehrere Käsesorten, Salate usw…”.  Auch finden sich solche Kommentare ab und an in den Bewertungen auf den Bewertungsportalen wieder.

Wir fragen uns dann immer, ob wir tatsächlich etwas falsch machen und unser Frühstückspreis zu teuer ist für das was wir bieten. Nun, Gott sei Dank ist die Masse der Bewertungen und Aussagen über unser reichhaltiges Frühstücksbüffet wirklich klasse und voller Lob. Zu finden bei :

HolidayCheck wo wir immer noch die Nr.1 aller Hotels in Bremen sind

MESSAGE FROM THE CEO
10. Februar 2010

und weiter geht die Diskussion um das Hotelfrühstück…

Also, das können wir von prizeotel nur bestätigen, seitdem die neue Reglung in Kraft ist, nutzen das Frühstück viel weniger Leute.  Wir sind daran eine Lösung zu finden, freuen uns aber auch über den Kommentar in unserem Blog, vom Hauptgeschäftsführer der IHA, der sagt, dass sie derzeit damit rechnen, dass es spätestens Mitte März für alle Beteiligten Klarheit durch ein entsprechendes BMF-Schreiben herrschen wird.

Ein wenig komisch ist doch nur, dass egal wie teuer das Frühstück auch war, sich viele Geschäftsreisende nicht daran gestört haben (“zahlt ja eh die Firma”) und jetzt, wo man evtl. noch selbst was dazu zahlen muss, da sind die Taschen zugenäht…

HOTELGESCHICHTEN
03. Februar 2010

Der große Frühstücksärger – und wie prizeotel darauf reagiert…

Dienstreisende müssen durch die Steuersenkung im Gastgewerbe ihr Frühstück im Hotel nun selbst bezahlen. Davon sind weder Hoteliers noch Arbeitnehmervertretungen begeistert. Empörte Gäste sollen mit erweiterten Serviceangeboten besänftigt werden.

Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz müssen Hoteliers auf ihren Rechnungen Frühstück und Übernachtung getrennt ausweisen – Übernachtungen mit einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, Frühstückskosten mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Für Dienstreisende stellt sich folgendes Problem: Da vom Arbeitgeber nur die reinen Übernachtungskosten steuerfrei erstattet werden, muss der Mitarbeiter die Frühstückskosten selber tragen und kann diese nicht steuerlich – etwa als Werbekosten – absetzen. Die Arbeitgeber müssen dagegen mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren zurechtkommen.

HOTELGESCHICHTEN
21. Januar 2010

jeder bescheisst jeden – oder, das ist die Gesellschaft

wie cool ist das denn, soeben erreichte uns nachfolgender Schriftverkehr und man mag es kaum glauben, von einer staatlichen Firma – wird da also aufgefordert, den eigenen Arbeitgeber, also den Staat, bzw. die Bundesrepublik Deutschland zu bescheissen – das ist ja super :

Sehr geehrte Frau Liere,

vielen Dank für die Bestätigung.

Ist es möglich, dass Sie mir das Zimmer gesamtpreisneutral für 63,70 EUR für die Übernachtung zzgl. 4,80 EUR für das Frühstück, also nach wie vor für 68,50 EUR pro Nacht überlassen? Hintergrund sind die bundesweiten Reisekostenregeln, nach denen ich nur 4,80 EUR für das Frühstück ersetzt bekomme.