Es geht um diesen Beitrag in der Allgemeinen Hotel- und Gastronomiezeitung (AHGZ) vom 17. September. Unter der Überschrift “Direktbucher sind Gold wert” berichet der geschätzte Kollege Michael Tödt von dem Gerichtsurteil gegen das Hotelbuchungsportal Booking.com und die Folgen für die Hotellerie.
“Denn die teilweise horrenden Provisionssätze, die aus Angst vor leeren Betten geboten wurden, um das Ranking positiv zu beeinflussen, waren für jeden kühl rechnenden Manager schon seit langem durch nichts mehr zu rechtfertigen. Online Travel Agencys (OTAs) und Buchungsportale im Allgemeinen sind aus dem Vertriebs-Mix der Hotellerie nicht mehr wegzudenken und sehr nützlich, wenn es um die Neukunden-Akquise geht. Wenn aber derselbe Gast das zweite Mal über ein externes Portal bucht, hat das Hotel in der Regel etwas falsch gemacht und zahlt somit unnötig Provision für einen bereits vorhandenen Kunden. Jeder wirtschaftlich denkende Hotelier sollte also gezielt versuchen, Folgebuchungen über die eigenen Kanäle zu generieren.”





