Kern des Problems ist, dass der niedrigere Mehrwertsteuersatz nur für die Übernachtung gilt. Das Frühstück am nächsten Morgen wird weiter mit 19 Prozent besteuert, es wird deshalb seit dem 1. Januar erstmals getrennt auf der Rechnung ausgewiesen.hier gehts zum Artikel der eine Reform fordert
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Dieser Artikel wurde am Montag, 18. Januar 2010 um 6:55 erstellt und ist in der Kategorie HOTELGESCHICHTEN abgelegt. Antworten zu diesem Artikel können durch den RSS 2.0-Feed verfolgt werden.
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