Wer bei uns im prizeotel Bremen-City übernachtet, muss beim Check-In einen Meldeschein ausfüllen. Darum geht es uns nicht um Informationen oder Daten, die wir sammeln möchten, sondern wir halten uns damit an das Bremer Meldegesetz. Dort steht nämlich im zweiten Absatz des Paragraphen 26:
“Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte ausländische Gäste haben sich dabei gegenüber der Leitung der Beherbergungsstätte oder der von ihr beauftragten Person durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Pass, Personalausweis oder ein anderes Passersatzpapier) auszuweisen, soweit es sich nicht um die mitreisende Ehegattin oder den mitreisenden Ehegatten, die mitreisende Lebenspartnerin oder den mitreisenden Lebenspartner, um minderjährige Kinder in Begleitung der Eltern oder eines Elternteils sowie um Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen handelt (…).”






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