Die Mitteilung ist eine erschreckende, wie aber auch warnende zugleich. Das Park Hotel Bremen, ein 5-Sterne-Superior Leading Hotel of the World ist insolvent. Grotesk die Seite 7 des “Weser-Kuriers“. Oben der Bericht über die Insolvenz des einen Hotels, darunter die Mitteilung über die Eröffnung eines weiteren großen IBIS Hotels auf dem Bahnhofsvorplatz.
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Geschäftsleute sind sehr oft auf Reisen, übernachten in Hotels und gehen natürlich auch in schicken Restaurants essen. Nicht immer, um des persönlichen Vergnügen willen, sondern überwiegend weil das eine angenehme Art ist, über das Geschäft zu sprechen. Damit das Ganze aber auch steuerlich als Arbeitsessen deklariert und nicht als Privatvergnügen abgestempelt wird, müssen einige Formalitäten beachtet werden. Diese sind nicht nur für den Betriebsausgabeabzug erforderlich, sondern müssen eingehalten werden, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.
Richtlinien
Bewirtungskosten werden von den Finanzämtern häufig nicht anerkannt. Der Grund dafür liegt nicht bei der Institution, sondern an der formalen Umsetzung des Steuerzahlers. Es gibt einfach ein paar Richtlinien, an die man sich halt sollte:
Die Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen mausert sich mittlerweile zu einem kontrovers diskutierten Thema in der Branche. Auch hier im Blog wurde schon der eine oder andere Beitrag zu dieser Problematik gepostet und kommentiert …
Eine Verwirrung stiftende Regelung
Sie hat schon eine Menge Verwirrung gestiftet, die neue Mehrwertsteuerregelung. Wann berechnet ein Hotel 19 % MwSt. und wann nur die abgespeckte Version von 7 %? Wieso verhält sich das jetzt so und macht man das in anderen Städten und Ländern eigentlich auch? All das sind gute sowie berechtigte Fragen, mit denen wir im Hotelalltag des Öfteren konfrontiert werden.




