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Mit ‘Rechnung’ getaggte Artikel

Ein starkes (Früh)Stück!

01. März 2011

Viele unserer Gäste entscheiden sich immer öfter kurzfristig, ob sie bei uns frühstücken möchten oder nicht. Verständlich, manche wollen vielleicht auch erst einmal einen Blick auf das leckere Frühstücksbüffet werfen, bevor sie sich entscheiden.

Am Anfang haben wir im guten Glauben unsere Gäste nicht kontrolliert, ob sie das Frühstück auch wirklich bezahlt haben. Gewundert haben wir uns nur, warum der Wareneinsatz so hoch war. Aufgrund dessen haben wir mit der Kontrolle begonnen. Vor allem am Wochenende, wenn Gäste in unserer Lounge saßen, fragten wir ein paar Wochen lang nach der Zimmernummer. Fazit: An einem durchschnittlichen Wochenende haben sich rund 40 Personen an unserem Frühstücksbuffet bedient, obwohl sie dafür nicht bezahlt haben. Darauf angesprochen sagten die Gäste meistens:

No Smoking please

16. Februar 2011

Das prizeotel Bremen-City ist ein Nichtraucher-Hotel. Darauf weisen wir unsere Gäste bei jedem Besuch hin. Auch auf unserer Homepage ist ein Vermerk und auf jedem unserer Zimmer kann der Gast ein “No Smoking”-Schild entdecken. Dennoch kommt es immer mal wieder vor, dass sich die Besucher nicht an das Rauchverbot halten.
Wenn der Gast dann die Rechnung für die Grundreinigung seines Raucherzimmers bekommt, ist die Überraschung meistens groß. Der Grund: Die Reinigung kostet mehrere hundert Euro. Da müssen Matratzen und Teppiche mit speziellen Gerät gereinigt werden, Decken, Kissen, Matratzenschoner und Gardinen. Mindestens einen Tag können wir das Zimmer wegen der Reinigungsarbeiten und Lüftung nicht vermieten. Dieser Ausfall ist sehr ärgerlich. Sowohl für uns, als auch für den Gast. Denn er hätte ja einfach in unseren überdachten Raucherbereich in der Nähe der Bar seine Zigarette rauchen können. Der Gast hätte sich eine hohe Reinigungsrechnung gespart und wir hätten deswegen nicht jede Menge Arbeit und Ärger.

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Wie setze ich mein Geschäftsessen von der Steuer ab?

26. Januar 2011

Geschäftsleute sind sehr oft auf Reisen, übernachten in Hotels und gehen natürlich auch in schicken Restaurants essen. Nicht immer, um des persönlichen Vergnügen willen, sondern überwiegend weil das eine angenehme Art ist, über das Geschäft zu sprechen. Damit das Ganze aber auch steuerlich als Arbeitsessen deklariert und nicht als Privatvergnügen abgestempelt wird, müssen einige Formalitäten beachtet werden. Diese sind nicht nur für den Betriebsausgabeabzug erforderlich, sondern müssen eingehalten werden, damit das Finanzamt nichts zu meckern hat.

Richtlinien
Bewirtungskosten werden von den Finanzämtern häufig nicht anerkannt. Der Grund dafür liegt nicht bei der Institution, sondern an der formalen Umsetzung des Steuerzahlers. Es gibt einfach ein paar Richtlinien, an die man sich halt sollte:

Mit oder ohne Frühstück?! Gehört das auf die Rechnung …

10. September 2010

DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Kommentar von User Andreas

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.

Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur “Übernachtung” vermerkt ist.

Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Regelungen zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels

06. März 2010

Und hier die Regelungen die nun das Leben wieder vereinfachen :

1.

So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte “Vereinfachungsregelung” angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das Frühstück weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden.

2.

Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung

13. Januar 2010

Das verstehe wer will ? ? ?

Da bekommen wir von einem Kunden eine Buchung und nach Abschluss der Buchung eine “Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung”, wo wir auf die Rate dann Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung noch einmal €2 aufschlagen sollen, die er dann zahlt uns aber die €2 dann wieder gesondert in Rechnung stellt – angeblich dient das dazu die Kosten für das Zahlungsmanagement seines Kunden zu decken. Hä ??? Warum zahlt ihm sein Kunde denn nicht gleich eine Bearbeitungsgebühr ??? Sehr merkwürdig, so was machen wir nicht, daher ist diese Vorgehensweise NOT HOT

Vereinbarung über Hotelangebot und Vergütung

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    Newsroom Manager
    Johannes Bertuleit
    Online Reputation Manager

    Das prizeotel Bremen-City ist Bremens erstes Budget-Design Hotel und liegt zentral in unmittelbarer, fussläufiger Nähe zum Bremer Hauptbahnhof, direkt gegenüber der Bremen Arena und den Bremer Messehallen.

    Theodor-Heuss-Allee 12
    28215 Bremen

    Tel: +49 (0)1805 69 77 49 *

    Mo.-Fr. 08.00 Uhr - 20.00 Uhr

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