Der Dachverband tagte und es wurde gewählt! In Budapest konnte sich Markus Luthe, IHA-Hauptgeschäftsführer über einen Platz im obersten HOTREC-Gremium freuen.
61. Generalversammlung von HOTREC
Zwischen dem 27. und 29. Oktober war es wieder einmal so weit. Die Generalversammlung von HOTREC (Hotels, Restaurants & Cafés in Europa) brachte im wunderschönen Budapest Delegierte aus 25 verschiedenen Ländern zusammen. Es wurde heiß und kontrovers über aktuelle Branchenthemen diskutiert. Auf der Agenda stand so einiges: Egal ob Mehrwertsteuerharmonisierung oder Verbraucherschutzrichtlinien, auch Urheberrechte und Umweltschutz wurden durchgesprochen.
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DAS ist hier die Frage! Die Regelung zum Umgang mit der Mehrwertsteuer-Senkung für Hotels sorgt weiterhin für leichte Verwirrungen. Doch wirklich kein Problem – wir entwirren gerne!

Das Prinzip
Das Frühstück kann nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden. Möchte ein Kunde das leckere prizeotel-Frühstück genießen und ordert diese Zusatzoption, wird das natürlich automatisch auf der Rechnung durch 19 Prozent MwSt. ausgewiesen.
Bucht ein Gast eine Übernachtung ohne Frühstück, wird dieses natürlich auch nicht als Leistung aufgeführt und fällt in die 7-Prozent-MwSt.-Regelung. Wenn eine Übernachtung also ohne Frühstück gebucht wurde, reicht es aus, wenn auf der Rechnung einfach nur “Übernachtung” vermerkt ist.
Tags: 19%, 7%, Beschwerde, Bundesministerium für Finanzen, Frühstück, Frühstücksregelung, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuerreduzierung, Mwst., prizeotel, Rechnung
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Und hier die Regelungen die nun das Leben wieder vereinfachen :
1.
So kann das Frühstück jetzt mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reisenebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für Nebenleistungen erlaubt, dass die sogenannte “Vereinfachungsregelung” angewendet wird. Weil der Frühstücksanteil so nicht mehr zu identifizieren ist, kann das Frühstück weiterhin mit dem Pauschbetrag von 4,80 Euro berücksichtigt werden.
2.
Tags: Bundesministerium für Finanzen, Frühstück, Frühstücksregelung, Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuerreduzierung, prizeotel, Rechnung
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Dienstreisende müssen durch die Steuersenkung im Gastgewerbe ihr Frühstück im Hotel nun selbst bezahlen. Davon sind weder Hoteliers noch Arbeitnehmervertretungen begeistert. Empörte Gäste sollen mit erweiterten Serviceangeboten besänftigt werden.
Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz müssen Hoteliers auf ihren Rechnungen Frühstück und Übernachtung getrennt ausweisen – Übernachtungen mit einem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, Frühstückskosten mit dem vollen Satz von 19 Prozent. Für Dienstreisende stellt sich folgendes Problem: Da vom Arbeitgeber nur die reinen Übernachtungskosten steuerfrei erstattet werden, muss der Mitarbeiter die Frühstückskosten selber tragen und kann diese nicht steuerlich – etwa als Werbekosten – absetzen. Die Arbeitgeber müssen dagegen mit dem komplizierten Abrechnungsverfahren zurechtkommen.
Tags: Bremen, Frühstück, Frühstückspreis, hotel, Mehrwertsteuerreduzierung, Mwst., prizeotel
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Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dem Vorstoß der CDU/FDP-Regierung aus Nordrhein-Westfalen nach einer Änderung des Steuerbonus für Hotels eine Absage erteilt.”An dem Gesetz wird nichts geändert”, sagte Merkel.Es sei ein Gesetz mit vielen Facetten. Daher habe es keinen Sinn, jetzt über die einzelnen Elemente wieder zu sprechen.
Berlin – Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat dem Vorstoß der CDU/FDP-Regierung aus Nordrhein-Westfalen nach einer Änderung des Steuerbonus für Hotels eine Absage erteilt. “An dem Gesetz wird nichts geändert”, sagte Merkel. Es sei ein Gesetz mit vielen Facetten. Daher habe es keinen Sinn, jetzt über die einzelnen Elemente wieder zu sprechen. “Dieses weiß auch die Regierung von Nordrhein-Westfalen, insbesondere der Ministerpräsident”, meinte Merkel. Es sei aber machbar, über “möglichst vernünftige Ausführungsbedingungen” zwischen Bund und Ländern noch einmal zu reden.
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