Immer wieder und wieder kommt das Thema Google-Hotelfinder oder Google überhaupt auf. Es sollte doch jedem klar sein, die Hotels haben keine Chance (da überhaupt kein Geld da ist, um mit- oder gegenzuhalten). Alles, was der Hotelfinder, beziehungsweise Google auslöst ist, dass die Distributionskosten steigen. Und dieser Artikel sagt alles: “There is a major new marketing war going on between Priceline and Expedia, and Google is the beneficiary.”
Kein Hotel schafft es mehr, ohne die OTA’s zu überleben. Als Hotelier würde ich mich bei einem Anstieg der Distributionskosten eher von diesen mittelmäßigen und kleinen Kooperationen/Marken verabschieden. Die Kosten kann man sich sparen und diese Marken werden mittelfristig in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.
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Tags: Distribution, Distributionskosten, google, hotelfinder, otas
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Schon lange gibt es die Diskussion in der Hotellerie: Check-in-Zeiten und Check-out-Zeiten. Aktuell ist der Standard, dass man ab 15 Uhr sein Zimmer beziehen und bis 12 Uhr am folgenden Tag bleiben darf. Zusammengerechnet sind das also nicht 24 Stunden, sondern nur 21 Stunden, wenn ich das als Gast voll auskoste. Natürlich lasse ich jetzt weg, dass es in vielen Hotels möglich ist, schon vorher einzuchecken, weil die Belegung des Hauses tags zuvor eventuell nicht so hoch war. Mit ein paar netten Worten darf vielerorts der Gast bestimmt auch einfach ein wenig länger bleiben. Dennoch: Alles in allem sind es laut Reservierungsbestätigung meistens immer nur 21 Stunden, in den seltensten Fällen wird das voll ausgenutzt.
Tags: blink.com, byhours.com, Check-In, Check-Out, Distribution, Geschäftsreisende, hotel, hotelninja.com, onlineplattform, stundenhotel
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Das ist eine spannende Frage, mit der sich die Richter am Landgericht Hamburg in dieser Woche auseinandersetzen mussten: Ist HolidayCheck nun ein Buchungsportal oder ein Bewertungsportal? Was ist überhaupt der Unterschied?
In einem Verfahren zwischen A&O Hotels und HolidayCheck über den Wahrheitsgrundsatz der Bewertungen hatten die Richter ein klares Urteil: Wer ein Reisebuchungsportal betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die veröffentlichten Bewertungen auch der Wahrheit entsprechen. Mit dem Urteil machte das Landgericht deutlich, dass HolidayCheck nicht nur ein reines Bewertungsportal ist, sondern vielmehr auch eine kommerzielle Verkaufsplattform. Dies hat spätestens die Einführung der “HolidayCheck-Deals” deutlich gemacht. Es gehe dieser Internetseite vorrangig darum, mit den Informationen über die Hotels die Attraktivität des Online-Angebotes zu steigern.
Tags: Bewertungsportal, Buchungsportal, Distribution, HolidayCheck, HRS, kommisionen, landgericht, onlinemarketing, urteil
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