Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: März 2010)
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des prizeotel Bremen GmbH & Co. KG (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch prizeotel Bremen-City zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind prizeotel Bremen-City und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem prizeotel Bremen-City gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem prizeotel Bremen-City eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Alle Ansprüche gegen prizeotel Bremen-City verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- prizeotel Bremen-City ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- prizeotel Bremen-City kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen von prizeotel Bremen-City ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. prizeotel Bremen-City kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist prizeotel Bremen-City berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- prizeotel Bremen-City ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist prizeotel Bremen-City berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- prizeotel Bremen-City ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des prizeotel Bremen-City aufrechnen oder verrechnen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit prizeotel Bremen-City geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung von prizeotel Bremen-City in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Sofern zwischen prizeotel Bremen-City und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat prizeotel Bremen-City die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist prizeotel Bremen-City in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von prizeotel Bremen-City auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist prizeotel Bremen-City berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann prizeotel Bremen-City aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- Das Prizeotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude, insbesondere auch in den Gästezimmern, untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot werden dem Verstoßenden die aus dem Verstoß entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in einem der Gästezimmer betragen die Kosten einer Grundreinigung sowie der Nutzungsausfall € 350,-. Den Parteien bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder im konkreten Einzelfall höher als der vorgenannte Betrag in Höhe von € 350,- ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
- Das prizeotel Bremen-City erlaubt keine Haustiere im gesamten Haus. Im Falle des Verstoßes gilt vorstehender Absatz 4 entsprechend.
- Bei Diebstahl oder Beschädigung von Hoteleigentum wird Ihnen der entstandene Schaden berechnet.
- Bei der Mitnahme von Schlüsselkarten nach Check-Out erheben wir eine Gebühr von 5,- EUR.
Haftung des Hotels
- prizeotel Bremen-City haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird prizeotel Bremen-City bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet prizeotel Bremen-City dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,- und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet prizeotel Bremen-City nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. prizeotel Bremen-City übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von prizeotel Bremen GmbH & Co. KG.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Hausordnung (Stand September 2009)
Liebe Gäste,
um Ihren Aufenthalt bei prizeotel so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die nachfolgende Hausordnung an alle Mitreisenden weiterzugeben.
Bitte beachten Sie, dass ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der prizeotel Management Group Gültigkeit haben.
Schlüsselkarten
Wir stellen in der Regel für jedes Zimmer eine oder zwei Schlüsselkarten zur Verfügung, diese sind bei der Abreise gesammelt an der Rezeption zurückzugeben. Bei der Mitnahme von Schlüsselkarten nach Check-Out erheben wir eine Gebühr von 5,- EUR pro Schlüsselkarte.
Rezeption
Unsere Rezeption ist rund um die Uhr besetzt. Sollten Sie Fragen oder ein Anliegen haben, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Mitarbeiter wenden.
Zimmer
Am Anreisetag stehen die Designzimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung, die Abreise muss bis 12:00 Uhr erfolgen.
Schäden
Bei Diebstahl oder Beschädigung von Hoteleigentum wird Ihnen der entstandene Schaden berechnet.
Frühstück
Es dürfen keine Speisen und Getränke aus dem Frühstücksraum mitgenommen werden. Frühstückszeiten
Mo-Fr 06:00-10:30 Uhr
Sa/So 07:00-11:00 Uhr
Ferner gilt für Gruppen:
Bitte sprechen Sie mit uns spätestens bis zum Vorabend ab, zu welchen Zeiten Sie am nächsten Tag frühstücken möchten.
Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit
Im gesamten Haus gilt ab 22:00 Uhr auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Das Benutzen der Terrasse sowie der Dachterrasse ist nach 22:00 Uhr nicht gestattet. Ebenso ist das längere Verweilen auf dem Hotelparkplatz untersagt. Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal.
Unser Personal ist 24 h im Haus anwesend, nachts finden regelmäßige Kontrollgänge durch das Haus statt. Zur Sicherheit sind die öffentlichen Bereiche videoüberwacht.
Rauchen, Haustiere
Das Prizeotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude, insbesondere auch in den Gästezimmern, untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot werden dem Verstoßenden die aus dem Verstoß entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in einem der Gästezimmer betragen die Kosten einer Grundreinigung sowie der Nutzungsausfall € 350,-. Den Parteien bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder im konkreten Einzelfall höher als der vorgenannte Betrag in Höhe von € 350,- ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
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Des Weiteren ist das Rauchen vor dem Hoteleingang sowie in der Hotelauffahrt nicht gestattet. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Außenbereichen hinter dem Haus am Raucherpavillon erlaubt.
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Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert werden, so wird der daraus entstehende Schaden in Rechnung gestellt.
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Im Prizeotel sind Haustiere ebenfalls nicht erlaubt. Für einen Verstoß gegen das Haustierverbot gilt vorstehender Absatz 1 entsprechend.
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Schadensersatzforderungen nach den vorstehen Absätzen 1 bis 4 werden mit Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) fällig.
Grober Verstoß gegen die Hausordnung sowie die AGBs und die wiederholte Missachtung von Anweisungen durch das Personal führen zum Hausverweis. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die Beachtung dieser Hausordnung.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


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