Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand: April 2012)
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Geltungsbereich
- 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der prizeotel Bremen GmbH & Co. KG (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
- 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des prizeotel Bremen-City in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- 1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
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Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- 2.1 Vertragspartner sind das prizeotel Bremen-City und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das prizeotel Bremen-City zustande. Dem prizeotel Bremen-City steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- 2.2 Alle Ansprüche gegen das prizeotel Bremen-City verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
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Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- 3.1 Das prizeotel Bremen-City ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise des prizeotel Bremen-City zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden, direkt oder über das prizeotel Bremen-City beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- 3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- 3.4 Das prizeotel Bremen-City kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- 3.5 Rechnungen des prizeotel Bremen-City ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das prizeotel Bremen-City berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem prizeotel Bremen-City bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- 3.6 Das prizeotel Bremen-City ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- 3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das prizeotel Bremen-City berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- 3.8 Das prizeotel Bremen-City ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
- 3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des prizeotel Bremen-City aufrechnen oder verrechnen.
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Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
- 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem prizeotel Bremen-City geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das prizeotel Bremen-City der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
- 4.2 Sofern zwischen dem prizeotel Bremen-City und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des prizeotel Bremen-City auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem prizeotel Bremen-City ausübt.
- 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das prizeotel Bremen-City einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das prizeotel Bremen-City den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das prizeotel Bremen-City hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das prizeotel Bremen-City den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
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Rücktritt des Hotels
- 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das prizeotel Bremen-City in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des prizeotel Bremen-City mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom prizeotel Bremen-City gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das prizeotel Bremen-City ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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5.3 Ferner ist das prizeotel Bremen-City berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom prizeotel Bremen-City nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das prizeotel Bremen-City begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des prizeotel Bremen-City zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
- 5.4 Der berechtigte Rücktritt des prizeotel Bremen-City begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
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Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das prizeotel Bremen-City aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem prizeotel Bremen-City kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
- 6.4 Das prizeotel ist ein Nichtraucherhotel. Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude, insbesondere auch in den Gästezimmern, untersagt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot werden dem Verstoßenden die aus dem Verstoß entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in einem der Gästezimmer betragen die Kosten einer Grundreinigung sowie der Nutzungsausfall € 350,-. Den Parteien bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, wesentlich niedriger oder im konkreten Einzelfall höher als der vorgenannte Betrag in Höhe von € 350,- ist. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
- 6.5 Das prizeotel Bremen-City erlaubt keine Haustiere im gesamten Haus. Im Falle des Verstoßes gilt vorstehender Absatz 4 entsprechend.
- 6.6 Bei Diebstahl oder Beschädigung von Hoteleigentum wird Ihnen der entstandene Schaden berechnet.
- 6.7 Bei der Mitnahme von Schlüsselkarten nach Check-Out erhaben wir eine Gebühr von 5,- EUR.
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Haftung des Hotels
- 7.1 Das prizeotel Bremen-City haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des prizeotel Bremen-City beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des prizeotel Bremen-City beruhen. Einer Pflichtverletzung des prizeotel Bremen-City steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des prizeotel Bremen-City auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- 7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das prizeotel Bremen-City dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das prizeotel Bremen-City empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
- 7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das prizeotel Bremen-City nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
- 7.4 Weckaufträge werden vom prizeotel Bremen-City mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das prizeotel Bremen-City haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
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Schlussbestimmungen
- 8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- 9 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von prizeotel Bremen GmbH & Co. KG. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
- 9.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- 9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
DO‘s & DONT‘s
Allgemeine Hausordnung (Stand Oktober 2012)
Liebe Gäste,
das prizeotel Bremen-City möchte Ihnen ein exzellentes Produkt im Designambiente, zu einem bezahlbaren Preis mit dem Charme eines Privathotels bieten. Um Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten und ggf. an alle Mitreisenden weiterzugeben.
Ihr Aufenthalt bei prizeotel
Wir sind immer für Sie da. Ganz im Ernst, das ist keine Floskel: Unsere Rezeption ist rund um die Uhr besetzt. Sollten Sie also Fragen oder ein Anliegen haben, steht Ihnen das gesamte Team des prizeotel Bremen-City zur Verfügung.
Check out the Check-In & the Quick Check-Out
Am Tag der Anreise stehen die Designzimmer ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Tag Ihrer Abreise haben Sie noch genügend Zeit, gemütlich zu frühstücken (dazu gleich mehr), sich noch einmal hübsch zu machen (falls überhaupt nötig) und Ihre Taschen zu packen (nichts vergessen!). Bis 12 Uhr sollten Sie das allerdings alles geschafft und ausgecheckt haben.
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie länger brauchen werden und einen „Late Check-Out“ wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter am Empfang.
Beim Check-In erhalten Sie von uns Ihre Schlüsselkarten. In der Regel stellen wir für jedes unserer Designzimmer eine oder zwei dieser Karten zur Verfügung. Beim Check-Out werfen Sie Ihre Schlüsselkarte einfach in die dafür vorgesehene Box am Empfang.
Ohne lästiges „Schlange stehen“ garantiert es Ihnen ein schnelles Verlassen des Hotels, wodurch Sie am Morgen viel Zeit und Ärger sparen können. Sollten Sie durch einen dummen Zufall eine unserer Schlüsselkarten mitnehmen, bitten wir Sie, uns diese per Post zurück zu schicken. Ansonsten müssen wir eine Gebühr von 5,- EUR pro Schlüsselkarte berechnen.
Der Wohlfühlfaktor
Damit sich noch viele weitere Gäste bei uns so wohl fühlen können wie Sie, bitten wir Sie, sorgsam mit unserer Einrichtung umzugehen.
Sollten doch einmal versehentlich Einrichtungsgegenstände beschädigt werden, melden Sie uns dies bitte umgehend.
Frühstücksbuffet
Auf unserem reichhaltigen Frühstücksbuffet erwarten Sie frische Kaffeespezialitäten wie Latte Macchiato, Cappuccino etc. (so oft Sie möchten), Wurstwaren von einem etablierten Bremer Schlachter, frisch aufgeschnittenes Obst, selbst gemachtes Birchermüsli, frische Teigwaren und vieles mehr. Für nur 11,00 EUR pro Person können Sie sich an der Vielfalt im Frühstücksraum bedienen. Läuft Ihnen auch schon das Wasser im Mund zusammen? Dann starten Sie doch mit unserem tollen Frühstück in den Tag.
Unsere Frühstückszeiten sind
Mo - Fr 06:00 - 10:30 Uhr
Sa / So / Feiertags 07:00 - 11:00 Uhr
„Do not disturb“
Sie möchten Ihre Ruhe? Kein Problem: Wenn Sie in Ihrem Designzimmer nicht gestört werden möchten, können Sie das „Do not disturb“-Schild von außen an Ihre Zimmertür hängen. Aber Achtung: Auch das Reinigungspersonal hat dann natürlich keinen Zutritt und kann Ihr Designzimmer nicht für Sie aufräumen.
Pssst...
Im gesamten Haus gilt ab 22.00 Uhr auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände die Nachtruhe. Unsere Mitarbeiter sind 24h für Sie da. Nachts stellen regelmäßige Kontrollgänge durch ausgebildetes Security-Personal sicher, dass Sie einen erholsamen Schlaf haben. Außerdem sind die öffentlichen Bereiche sowie der Parkplatz videoüberwacht. Das Benutzen der Terrasse und der Dachterrasse ist allerdings während der Nachtruhe nicht gestattet. Ebenso das längere Verweilen auf dem Hotelparkplatz. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit den anderen Gästen, den Anwohnern und dem Personal.
Bitte nicht rauchen!
Das prizeotel Bremen-City ist ein Nichtraucherhotel. Dies garantiert Ihnen stets frische Luft, einen angenehmen Geruch in Ihrem Designzimmer und nicht etwa Gestank in den Möbeln & Teppichen und kein lästiges Passivrauchen. Ein Plus für Ihre Gesundheit!
Das Rauchen ist im gesamten Hotelgebäude, insbesondere auch in den in den Gästezimmern, untersagt. Des Weiteren ist das Rauchen vor dem Hoteleingang sowie in der Hotelauffahrt nicht gestattet.
Hinter dem Haus finden Sie unseren Raucherpavillon. Nur dort ist das Rauchen erlaubt.
Übrigens: Auf dem Weg dahin kommen Sie wahrscheinlich an unserer Bar vorbei. Vielleicht möchten Sie sich zur Zigarette ein Heiß- oder Kaltgetränk mit in den Pavillon nehmen?
Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot werden dem Verstoßenden die aus dem Verstoß entstehenden Kosten als Schadensersatz in Rechnung gestellt. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot in einem der Gästezimmer betragen die Kosten einer Grundreinigung sowie der Nutzungsausfall
350,- EUR, soweit nicht ein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden. Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert werden, so wird der daraus entstehende Schaden in Rechnung gestellt.
Haustiere bei prizeotel
Im prizeotel Bremen-City sind Haustiere ebenfalls nicht erlaubt. Für einen Verstoß gegen das Haustierverbot gilt vorstehender Absatz entsprechend.
Die Schadensersatzforderungen werden mit Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) fällig.
Ein grober Verstoß gegen die Hausordnung sowie die AGB und die wiederholte Missachtung von Anweisungen durch das Personal führen zum Hausverweis.
Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen.
Vielen Dank für das aufmerksame Lesen und Beachten der „Do‘s & Dont‘s“.
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr prizeotel Team
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